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Melanie-Stummer-Platz 1
Mo–Do 08:00–17:00 · Fr 08:00–14:00
Vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung unserer Referenzanlagen in Salzburg oder Oberösterreich. Wir zeigen Ihnen die neueste Fördertechnik im laufenden Betrieb.
Definitionen und Bedingungen, die Missverständnisse bei der Auslegung unserer Fördertechnik vermeiden.
Als Schüttgut definieren wir alle rieselfähigen, granularen oder pulverförmigen Stoffe mit einer Korngröße von 0,1 mm bis 120 mm. Dazu zählen Zementklinker, Erze, Sande, Kiese, Kalkstein, Gips und industrielle Zwischenprodukte wie Granulate oder Pellets. Für Stoffe mit adhäsiven Eigenschaften (feuchte Tone, Schlämme) gelten gesonderte Auslegungskriterien, die in der Angebotsphase schriftlich festgelegt werden müssen.
Unter automatischer Zuführung verstehen wir ein System, das den Materialfluss ohne manuelle Eingriffe regelt – basierend auf Sensordaten (Füllstand, Gewicht, Bandgeschwindigkeit) und einer speicherprogrammierbaren Steuerung. Die Anlage startet, stoppt und passt die Förderrate selbsttätig an. Nicht enthalten sind autonome Entscheidungen über Materialwechsel oder externe Logistikprozesse; diese bleiben der übergeordneten Leitebene vorbehalten.
Ja, jedoch nur für die vereinbarte Verschleißgrenze. Für Förderbänder und Tragrollen, die mit abrasiven Materialien (z. B. Quarzsand, Basaltsplitt) betrieben werden, gilt eine verkürzte Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auf die Laufflächen. Die genauen Abnutzungsraten werden im Lastenheft projektspezifisch festgelegt. Standardkomponenten wie Motoren und Getriebe unterliegen der regulären Herstellergarantie.
Stillstandszeit ist der Zeitraum, in dem eine Förderlinie aufgrund eines technischen Defekts, einer Wartung oder eines Materialstaus nicht produktiv ist. Geplante Stillstände (z. B. turnusmäßige Reinigung, Schmierintervalle) werden separat ausgewiesen und sind nicht Teil der Verfügbarkeitsgarantie. Unser Ziel ist es, ungeplante Stillstände auf unter 2 % der Betriebsstunden zu begrenzen – gemessen über einen rollierenden 12-Monats-Zeitraum.
Wir akzeptieren Fremdkomponenten (Sensoren, Aktoren, SPS von Drittanbietern) nur, wenn sie vorab von unserer Engineering-Abteilung freigegeben wurden. Die Integration erfolgt auf Basis eines detaillierten Schnittstellenprotokolls. Für die Funktion und Sicherheit nicht freigegebener Komponenten übernehmen wir keine Haftung. Eine nachträgliche Änderung der Steuerungsarchitektur muss schriftlich vereinbart werden.
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